... die richtige Entscheidung

Mitglied im bbs

Als Privatperson werden Sie persönliches Mitglied des Verbandes.
 
Firmen und Organisationen können korporative Mitglieder des Verbandes werden und Delegierte entsenden.
 
Die Übersicht zu den Mitgliedsbeiträgen erhalten Sie über den folgenden Download:

Mitgliedsbeiträge_ab_2009.pdf
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Aufnahmeantrag

Antrag auf PERSÖNLICHE_MITGLIEDSCHAFT.pdf
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Antrag auf PERSÖNLICHE_MITGLIEDSCHAFT.doc
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Antrag auf KORPORATIVE_MITGLIEDSCHAFT.pdf
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Struktur der bbs-Mitgliedschaft

Der bbs ist das zentrale Forum der in der Betrieblichen Sozialarbeit Tätigen. Um den postulierten Standards Rechnung zu tragen, und zur Gewährleistung einer transparenten Grundlage für eine mögliche Zertifizierung, ist die Verbandsmitgliedschaft auf der Grundlage der gültigen Satzung und der Rahmenkonzeption wie folgt strukturiert:

 

Persönliche Mitgliedschaft

Studentisches Mitglied

Voraussetzung: Immatrikulation im Fachbereich Sozialarbeit /
                        Sozialpädagogik

 

Mitglied

grundsätzliche Voraussetzung ist

 ein abgeschlossenes Studium der Sozialarbeit / Sozialpädagogik

darüber hinaus kann bei Vorliegen folgender Voraussetzungen eine Mitgliedschaft beantragt werden

  • ein vergleichbares abgeschlossenes Studium
  • eine aktuelle nachgewiesene Tätigkeit im betrieblichen Beratungskontext
  • eine nachgewiesene mindestens 5jährige Feldkompetenz, wodurch umfassende Fachkenntnisse und Fähigkeiten durch Erfahrungen in einem spezifischen Arbeitsfeld erworben wurden

Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand im Einzelfall.

 

 

Korporative Mitgliedschaft

Eine korporative Mitgliedschaft im bbs setzt voraus, dass Sozialarbeiter im Arbeitsteam und im Arbeitsfeld Betriebliche Sozialarbeit eingesetzt sind.

 

 

 

Aufnahmeverfahren

Die Aufnahme in den bbs erfolgt gemäß Satzung. Die beschriebenen Aufnahmekriterien müssen belegt werden.

Darüber hinaus müssen Gründe und Ziele des Beitritts, sowie Angaben zur Tätigkeit und Berührungspunkte zur Betrieblichen Sozialarbeit formuliert werden.