... die richtige Entscheidung

Prämierung von wissenschaftlichen Arbeiten im bbs

Der Bundesfachverband Betriebliche Sozialarbeit prämiert jährlich bis zu drei wissenschaftliche Arbeiten, die sich inhaltlich mit dem Thema und dem Arbeitsfeld der Betrieblichen Sozialarbeit beschäftigen.

Voraussetzung für die Annahme einer Arbeit ist, dass sie im Jahr der Einreichung beim bbs auch von der zuständigen Hochschule angenommen wurde.
Stichtag für die Einreichung ist jeweils der 31. Mai eines Jahres.

Die Beurteilung der Arbeiten erfolgt durch eine Bewertungskommission des bbs. Das Bewertungsverfahren ist bis Mai des folgenden Jahres abgeschlossen.

 

 

Die Abstracts der bisher prämierten Diplomarbeiten finden Sie

hier =>

 

Beurteilungskriterien und Prämien
Grundlage für die Beurteilung der Arbeiten ist der in §2 Absatz d der Verbandssatzung beschriebene Zweck des bbs, berufsfachliche Entwicklungen zu fördern und zu veröffentlichen.

Bei der Annahme von Abschlussarbeiten und ihrer Beurteilung werden vor allem folgende Kriterien bewertet:

  • empirische Untersuchungen
  • die Auseinandersetzung mit innovativen Ansätzen Betrieblicher Sozialarbeit
  • der Nutzen für die Praxis

Die Arbeiten werden mit

      500 €,
      350 € und
      150 € prämiert.

 

Sie möchten Ihre Arbeit zur Prämierung einreichen?
 
Dann erhalten Sie mit unserem Download weitere Informationen. Offene Fragen beantwortet Ihnen gerne unsere Geschäftstelle.

 

Download
Detailinformationen für Bewerberinnen und Bewerber
Prämierung.Info für BewerberInnen.pdf
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Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme
 
Bundesfachverband
Betriebliche Sozialarbeit e.V.
Postfach 21 02 28
72025 Tübingen

0700/02021994
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