VIII. Berufliche Qualifikation
|
Das breite Aufgabenspektrum und die arbeitsspezifischen Anforderungen erfordern den Einsatz einer qualifizierten Fachkraft. Sie muss ein entsprechendes Studium (Sozialarbeit / Sozialpädagogik oder ein anderes sozialwissenschaftliches Fach) absolviert haben. Darüber hinaus sind mehrjährige berufspraktische Erfahrungen in verschiedenen Arbeitsgebieten wünschenswert.
Kontinuierliche fachbezogene und persönliche Fort- und Weiterbildung ist für professionelle betriebliche Sozialarbeit erforderlich. Dazu gehört Supervision als eine effiziente praxisbezogene Methode, um das berufliche Handeln zu analysieren und in seiner Wirkungsweise zu optimieren. Eine Förderung seitens des Unternehmens ist unabdingbar zur Gewährleistung eines hohen fachlichen Beratungsstandards. |