Im Gespräch - Interviewreihe des bbs

Andreas Voßkuhle

Im Gespräch mit

Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Andreas Voßkuhle

Jede Organisation ist nur so stark wie ihr Personal

 

Andreas Voßkuhle (* 21. Dezember 1963 in Detmold) ist ein deutscher Jurist und Hochschullehrer. Seit 1999 ist er Professor und Direktor des Instituts für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Von 2008 bis 2020 war er Richter des Bundesverfassungsgerichts, zunächst als Vizepräsident, ab 2010 als Präsident des Gerichts und Vorsitzender des Zweiten Senats. Seit 2020 ist Voßkuhle Vorsitzender des Vereins Gegen Vergessen – Für Demokratie und seit 2021 Vizepräsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)

Andreas Voßkuhle betont die soziale Verantwortung von Unternehmen in jeglicher Hinsicht. Dies betreffe sowohl das kollegiale Miteinander als auch die hergestellten Produkte. Mit Fragen der betrieblichen Sozialberatung kam Voßkuhle in seinen Wirkungsstätten – z.B. als Universitätsrektor oder Bundesverfassungsgerichtspräsident – in Berührung. Als Schwerpunktmöglichkeit der BSA nennt er die Prävention von Burnout. Die Wichtigkeit des Kollegiums für seine Führungsfunktionen unterstreicht Voßkuhle. So hätten nicht zuletzt seine Chefsekretärin und sein Fahrer ihn in seiner Zeit als Bundesverfassungsgerichtspräsident „getragen“. Voßkuhle erläutert die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte. Die Normen des Arbeitsrechts orientierten sich an der Wertordnung, die das Grundgesetz vorgebe.

Zurück