BBS-Newsletter Nr. 24
Newsletter #24 (12/2025)

INHALT
1. Rückblick Jahrestagung 2025 - Neues zur Jahrestagung 2026
2. Lunch Lecture
3. Aufruf: KI-Anwendungen für die Betriebliche Soziale Arbeit
4. Trägerübergreifender Grundantrag für Reha- und Teilhabeleistungen
5. Neu: AG Betriebliche Sozialarbeit Österreich
6. Zeugnisverweigerungsrecht Soziale Arbeit
7. Klausurtagung des Vorstands
8. Fortbildung
9. Literaturhinweis
10. Weihnachts- und Neujahrswünsche
1 Rückblick Jahrestagung 2025 - Neues zur Jahrestagung 2026
Rückblick und Ausblick: KI trifft Betriebliche Soziale Arbeit
Hinter uns liegt eine spannende und erkenntnisreiche Jahrestagung zum Thema „Betriebliche Soziale Arbeit trifft Künstliche Intelligenz – Chancen, Herausforderungen und Perspektiven“. Wir bedanken uns herzlich für die zahlreiche Teilnahme, den intensiven fachlichen Austausch – sowohl virtuell als auch vor Ort – und die vielen positiven Rückmeldungen, die uns erreicht haben.
Für alle, die Inhalte nachbereiten oder vertiefen möchten: Im internen Mitgliederbereich stehen Ihnen die Aufzeichnungen der Vorträge zur Verfügung.
Da das Thema Künstliche Intelligenz weiterhin viele Fragen aufwirft und neue Perspektiven eröffnet, möchten wir es auch in der kommenden Jahrestagung erneut aufgreifen – diesmal mit einem noch tiefergehenden Fokus. Der vorläufige Arbeitstitel lautet:
„Künstliche Intelligenz und Betriebliche Soziale Arbeit – 2.0“.
Die Teilnahme an der nächsten Jahrestagung setzt keine vorherige Teilnahme voraus – wir freuen uns über alle Interessierten, unabhängig davon, ob Sie bereits beim letzten Mal dabei waren.
Merken Sie sich schon jetzt den Termin vor:
📅 18. und 19. Juni 2026
Weitere Informationen zur Veranstaltung, zum Programm und zur Anmeldung folgen in den nächsten Monaten. In den folgenden Newslettern werden wir Sie über Neuigkeiten informieren.
2 Lunch Lecture
Am 11. Dezember 2025 wird die nächste Lunch Lecture sein zum Thema:
„Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) – Chancen und Unterstützung für die Betriebliche Soziale Arbeit“
Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) sind bundesweite Ansprechpartner für Unternehmen, die Menschen mit Behinderung ausbilden, einstellen oder beschäftigen möchten. Sie bieten Orientierung zu Fördermöglichkeiten und Kooperationspartnern.
In unserer Lunch-Lecture gibt eine EAA-Mitarbeiterin aus Bayern praxisnahe Einblicke in Aufgaben, Angebote und Schnittstellen der EAA – mit besonderem Fokus auf die Zusammenarbeit mit der Betrieblichen Sozialen Arbeit (BSA). Neben regionalen Beispielen geht es um Strukturen und Chancen, die für Fachkräfte und Betriebe im ganzen Bundesgebiet relevant sind.
Für wen?
Alle, die in der BSA tätig sind und ihr Wissen zu inklusiver Beschäftigung, Förderinstrumenten und Kooperationswegen erweitern möchten.
Wie?
Mitglieder des bbs erhalten die Zugangsdaten zur virtuellen Veranstaltung wie gewohnt rechtzeitig per E-Mail.
Seien Sie dabei – lassen Sie sich inspirieren und nehmen Sie wertvolle Impulse für Ihre Praxis mit!
3 Aufruf: KI-Anwendungen für die Betriebliche Soziale Arbeit
KI in der Betrieblichen Sozialen Arbeit – Ihre Erfahrungen sind gefragt!
Künstliche Intelligenz hält zunehmend Einzug in viele Arbeitsbereiche – auch in die Betriebliche Soziale Arbeit. Ob zur Unterstützung bei der Recherche, zur Vereinfachung administrativer Aufgaben oder zur besseren Kommunikation: KI-Anwendungen können vielfältige Potenziale entfalten.
Wir möchten gerne erfahren, welche KI-Tools oder Anwendungen Sie bereits nutzen oder getestet haben und welche Erfahrungen Sie damit gemacht haben. Besonders interessiert uns, wo und wie diese Tools Sie in Ihrer täglichen Arbeit unterstützen – sei es bei der Fallbearbeitung, in der Beratung, bei der Dokumentation oder in anderen Bereichen.
Bitte senden Sie uns Ihre Rückmeldungen – idealerweise mit einer kurzen Beschreibung der Anwendung und ihres Nutzens – an: info@bbs-ev.de
Ihre Erfahrungen helfen uns dabei, den Einsatz von KI in der Betrieblichen Sozialen Arbeit gezielt weiterzuentwickeln. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
4 Trägerübergreifender Grundantrag für Reha- und Teilhabeleistungen
Ein Antrag für alles – Fortschritte beim Gemeinsamen Grundantrag für Reha- und Teilhabeleistungen
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) arbeitet seit 2023 intensiv an einem digitalen, trägerübergreifenden Grundantrag, der den Zugang zu Reha- und Teilhabeleistungen deutlich vereinfachen soll. Ziel ist es, dass Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Personen künftig mit nur einem Antrag Leistungen aller Reha-Träger beantragen können – digital, barrierefrei und bedarfsorientiert.
Aktuell wird ein Implementierungsplan erarbeitet, um den Antrag in die Praxis zu überführen. Begleitend fanden zahlreiche Veranstaltungen statt, darunter Workshops, Podiumsdiskussionen und Fachgespräche, die den Austausch zwischen den Projektbeteiligten fördern.
Weitere Informationen, ein Video zum Prototyp sowie der Kurzbericht zur Erprobung sind auf der Projektseite der BAR verfügbar: www.bar-frankfurt.de
Für Fachkräfte in der Betrieblichen Sozialen Arbeit kann der gemeinsame Grundantrag eine wertvolle Unterstützung im Reha-Prozess bieten.
5 Neu: AG Betriebliche Sozialarbeit Österreich
Impulse aus Österreich: Die AG Betriebliche Sozialarbeit der OGSA
In Österreich hat sich ein neuer Zusammenschluss für Betriebliche Soziale Arbeit gegründet. Die Arbeitsgemeinschaft Betriebliche Sozialarbeit der Österreichischen Gesellschaft für Soziale Arbeit (OGSA) setzt sich für die Weiterentwicklung und stärkere Verankerung der Betrieblichen Sozialarbeit in Österreich ein.
Die AG dient als Plattform für Austausch und Vernetzung und möchte bestehende Initiativen sichtbar machen und weiterentwickeln. So entstehen neue Impulse für die Professionalisierung und Etablierung der Betrieblichen Sozialarbeit in Österreich.
👉 Mehr zur AG und ihren Aktivitäten finden Sie auf der Website der OGSA:
AG Betriebliche Sozialarbeit – OGSA [ogsa.at]
6 Zeugnisverweigerungsrecht Soziale Arbeit
Karlsruher Verfahren: Deutliches Signal für die Soziale Arbeit – Zeugnisverweigerungsrecht bleibt zentrale Forderung
Das Berufungsverfahren gegen drei Sozialarbeiter*innen des Karlsruher Fanprojekts wurde am 16. Oktober 2025 am Landgericht Karlsruhe gegen Auflagen eingestellt. Der Fall hatte bundesweit Aufmerksamkeit erregt, da die Betroffenen sich weigerten, vertrauliche Informationen aus ihrer Arbeit preiszugeben – und sich damit dem Vorwurf der Strafvereitelung ausgesetzt sahen.
Der vorsitzende Richter betonte in seiner Stellungnahme das bestehende rechtliche Dilemma: Sozialarbeiter*innen verfügen bislang nicht über ein gesetzlich verankertes Zeugnisverweigerungsrecht, obwohl ihre Arbeit auf einem besonderen Vertrauensverhältnis basiert. Die Entscheidung zur Einstellung des Verfahrens wird vom Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit (BfZ) als wichtiges Signal an die Bundespolitik gewertet – verbunden mit der klaren Forderung nach rechtlicher Klarheit und Schutz für Fachkräfte.
Was bedeutet das für die Betriebliche Soziale Arbeit?
Auch in der Betrieblichen Sozialen Arbeit stehen Fachkräfte regelmäßig vor sensiblen Situationen, in denen Vertraulichkeit und Schutz der Ratsuchenden essenziell sind. Das Fehlen eines Zeugnisverweigerungsrechts gefährdet nicht nur das Vertrauensverhältnis, sondern auch die Handlungsfähigkeit und Rechtssicherheit von Sozialarbeiter*innen in Unternehmen.
Die aktuelle Entwicklung zeigt:
Rechtliche Absicherung ist dringend notwendig, um professionelle Soziale Arbeit – auch im betrieblichen Kontext – zu schützen. Vertrauensvolle Beratung darf nicht zur strafrechtlichen Bedrohung für Fachkräfte werden. Die Politik ist gefordert, § 53 StPO zu reformieren, um Sozialarbeiter*innen ein Zeugnisverweigerungsrecht zu gewähren.
7 Klausurtagung des Vorstands
Klausurtagung des Vorstands – Strategische Ausrichtung und neue Impulse für die Betriebliche Soziale Arbeit

Im Oktober traf sich der Vorstand zur jährlichen Klausurtagung – diesmal in der idyllischen Hallertau in Bayern. In konzentrierter Atmosphäre wurden zentrale Themen für die Weiterentwicklung der Arbeit im kommenden Jahr diskutiert und abgestimmt.
Im Fokus standen unter anderem:
- die Verteilung und Schärfung von Aufgabengebieten innerhalb des Vorstands,
- die Organisation und Weiterentwicklung von Fortbildungsangeboten,
- die Planung der Jahrestagung 2026
- und die Stärkung der Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung mit relevanten Akteur*innen innerhalb und außerhalb der Sozialen Arbeit.
Die Klausurtagung bot Raum für strategische Reflexion, kreative Ideen und konkrete Planungsschritte – mit dem Ziel, die Profession weiter zu stärken und aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen aktiv mitzugestalten.
8 Fortbildung
Neu in der Betrieblichen Sozialen Arbeit
Ein weiterer Durchgang der Fortbildungsreihe „NEU in der betrieblichen Sozialen Arbeit“ hat im September 2025 an der Fachhochschule Münster gestartet. Sie richtet sich an Berufseinsteiger sowie Berufserfahrene, die ihr Wissen auffrischen möchten.
Die Weiterbildung umfasst acht Module, die sowohl in Präsenz als auch online stattfinden. Modul 1 vermittelt in zwei Präsenztagen die Einführung und Grundlagen der Betrieblichen Sozialen Arbeit. Modul 2 und 3 behandeln psychische Störungsbilder, Krisenintervention sowie Abhängigkeiten und Sucht – jeweils online an zwei halben Tagen. Modul 4 widmet sich Beratung und Konfliktmanagement in zwei Präsenztagen. In Modul 5 geht es um den Umgang mit Lebenskrisen wie Schulden, Trauer und familiären Krisen, während Modul 6 Betriebliches Gesundheits- und Eingliederungsmanagement thematisiert; beide finden online in zwei halben Tagen statt. Modul 7 behandelt Kosten-Nutzen-Rechnung, Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit, ebenfalls online. Den Abschluss bildet Modul 8 mit Praxisreflexion und Perspektiven an zwei Präsenztagen.
9 Literaturhinweis
Betriebliche Soziale Arbeit in Krisen- und Notfallsituationen
Krisen, Ausnahmesituationen und Notfälle erkennen, verstehen und bewältigen – dieses Buch von Ina Schönke und Martin Klein liefert praxisorientierte Konzepte und wertvolle Impulse der Betrieblichen Sozialen Arbeit zur psychosozialen Unterstützung in Organisationen. Ob Todesfall, Unfall oder extreme Belastungen: Anhand konkreter Fallbeispiele wird deutlich, wie unverzichtbar die Betriebliche Soziale Arbeit für die moderne Arbeitswelt ist.
Erscheinen wird das Buch am 18.12.25. Mitglieder des bbs e.V.erhalten hiervon ein kostenfreies Exemplar per Post.
Betriebliche Soziale Arbeit bei Suizidalität in Organisationen: empirische Perspektiven
In seinem aktuellen Beitrag „Betriebliche Soziale Arbeit bei Suizidalität in Organisationen: empirische Perspektiven“ beleuchtet Wolfram Schulze (2025) ein hochsensibles Thema mit großer Relevanz für die Praxis. Der Text bietet Einblicke in die Rolle und Handlungsmöglichkeiten der Betrieblichen Sozialarbeit im Umgang mit suizidalen Krisen am Arbeitsplatz und basiert auf empirischen Erkenntnissen.
Erschienen ist der Beitrag im Sammelband Betriebliches Sozialmanagement. Sozialpolitik und Soziale Arbeit in Unternehmen, herausgegeben von Katrin Schneiders (Springer VS, Wiesbaden), S. 103–119.
Haben auch Sie Literaturempfehlungen, die Sie gerne teilen möchten? Schicken Sie diese mit Verweis auf den Newsletter an: info@bbs-ev.de
10 Weihnachts- und Neujahrswünsche
Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr!
Ein ereignisreiches Jahr neigt sich dem Ende – mit vielen fachlichen Impulsen, neuen Herausforderungen und wertvollen Begegnungen. Die Betriebliche Soziale Arbeit hat auch in diesem Jahr gezeigt, wie wichtig sie als Teil der Sozialen Arbeit für die Unterstützung von Beschäftigten und Organisationen ist – gerade in Zeiten des Wandels und der Unsicherheit.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement, Ihre Mitwirkung und den gemeinsamen Austausch im vergangenen Jahr. Mögen die Feiertage Ihnen Zeit zur Erholung, zum Innehalten und für schöne Momente mit Ihren Liebsten schenken.
Für das neue Jahr 2026 wünschen wir Ihnen Gesundheit, Zuversicht und viele inspirierende Impulse – beruflich wie persönlich. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit und darauf, gemeinsam die Betriebliche Soziale Arbeit weiter zu stärken und sichtbar zu machen.
Frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr!
