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Neues Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beschlossen

Der Bundestag hat am 14. März das neue Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beschlossen. Das Gesetz hat zum Ziel, schneller Arzttermine zu beschaffen und die Leistungen der Krankenkasse sowie die Versorgung zu verbessern. Das TSVG soll voraussichtlich im Mai 2019 in Kraft treten und ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

Kern des Gesetzes ist der Ausbau der Terminservicestellen. Sie sollen zentrale Anlaufstellen für Patientinnen und Patienten werden und 24 Stunden an sieben Tagen pro Woche über die bundesweit einheitliche Notdienstnummer 116117 erreichbar sein. Parallel dazu wird das Mindestsprechstundenangebot der Vertragsärzte von 20 auf 25 Stunden pro Woche erhöht.

Für junge Erwachsene, die an Krebs erkrankt sind, werden die Kosten von Kryokonservierung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Durch die Konservierung von Keimzellgewebe, Ei- und Samenzellen kann diese Patientengruppe auch nach einer Krebsbehandlung noch Kinder bekommen. Weitere Informationen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2019/1-quartal/tsvg-2-3-lesung-bundestag.html

DGSA-Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung

Wichtig für die Betriebliche Soziale Arbeit:
DGSA-Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung

Die Stellungnahme vom 3. Januar 2019 zum Gesetzesentwurf finden Sie hier:

https://www.dgsa.de/veroeffentlichungen/stellungnahmen/

 

Interessante neue Studie zur Situation der Pflege in unterschiedlichen Ländern

https://www.stiftung-muench.org/pinal-studie-pflege-in-anderen-laendern-vom-ausland-lernen/

Am 29. Januar 2019 wurde eine Studie im Auftrag der Stiftung Münch veröffentlicht, die die Situation der Pflege in Großbritannien, den Niederlanden, Schweden und Kanada im Vergleich zu Deutschland untersucht. Die Studie belegt, dass die Pflege in Deutschland in den Bereichen Akademisierung, Eigenverantwortlichkeit und Ausbildung zurückliegt.

Besonders auffällig ist der Unterschied im Bereich der Akademisierung: In Deutschland schließen lediglich ein bis zwei Prozent der Pflegeabsolventen ein Studium der Pflege ab. In den Niederlanden liegt dieser Wert bei ca. 45 Prozent und in Schweden und Großbritannien bei 100 Prozent. Daraus resultierend hätten Pflegende in den untersuchten Ländern mehr Verantwortung in der Patientenversorgung, während sie in Deutschland meist auf Anweisung des Arztes tätig seien.

Fachtagung des Arbeitskreises "Grenzüberschreitende Zusammenarbeit" zum Thema Trennung und Scheidung - "Rosenkrieger"

Am 4. April 2019 findet in Maastricht, Niederlande, eine Fachtagung des Arbeitskreises „Grenzüberschreitende Zusammenarbeit“ zum Thema Trennung und Scheidung – „Rosenkrieger“ statt.

Im Kontext von grenzüberschreitender Trennung und Scheidung benötigen die Fachkräfte in den Jugendämtern und ihre Kooperationspartner zusätzlich Kenntnisse der internationalen Verordnungen und gesetzlichen Regelungen der jeweils angrenzenden Länder. Im Rahmen der Fachtagung werden die unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben und die gerichtlichen Verfahren in Ostbelgien, den Niederlanden und Deutschland vorgestellt, ebenso verschiedene Unterstützungsangebote für betroffene Familien bzw. Kinder.

Die Veranstaltung erfolgt in deutscher Sprache.

https://ems.lvr.de/tms/frontend/index.cfm?l=6F454099FB481537185AB2097DA9006A&sp_id=1

Die Bundesregierung berichtet über den Stand von Maßnahmen aus dem BTHG

Zu Beginn des Jahres hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) über Maßnahmen, Projekte und Untersuchungen berichtet.

Die Bundesregierung hat bzgl. des BTHG Berichtspflichten. Das BMAS berichtet darüber, welche Untersuchungen und Projekte initiiert wurden und wie dabei Partizipation umgesetzt wird. Des Weiteren werden Aktivitäten zur Unterstützung der Länder bei der Umsetzung und Klärung von Rechtsfragen thematisiert.

Sechs ausführliche Berichte aus den entsprechenden Maßnahmen bzw. Projekten finden sich im Anhang des knapp 200-seitigen Dokuments:

  • der Bericht des Projekts „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“ für das Jahr 2018,
  • der Endbericht zur Machbarkeitsstudie für das Forschungsvorhaben „Wirkungsprognose nach Artikel 25 Absatz 2 BTHG“,
  • eine Übersicht über die Projekte der modellhaften Erprobung der Verfahren und Leistungen nach Art. 25 Absatz 3 BTHG,
  • ein erster Zwischenbericht zur wissenschaftlichen Untersuchung der modellhaften Erprobung der Verfahren und Leistungen nach Art. 1 Teil 2 des BTHG,
  • eine Expertise zur Schaffung einer Datengrundlage für die Finanzuntersuchung nach Art. 25 Absatz 4 BTHG sowie
  • der erste Zwischenbericht zur Finanzuntersuchung.

Zur Unterrichtung der Bundesregierung über das Jahr 2018:

Bericht zum Stand und zu den Ergebnissen der Maßnahmen nach Artikel 25 Absatz 2 bis 4 des Bundesteilhabegesetzes – Bundestags-Drucksache 19/6929 vom 4. Januar 2019 (PDF/8,3 MB)

(Quelle: Deutscher Bundestag)

"Reha-Prozess"

Die Reha-Träger haben auf Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) nun Regelungen vereinbart, wie sie die Vorgaben des SGB IX zur Gestaltung eines Rehabilitationsprozesses auslegen und umsetzen wollen. Diese neue gemeinsame Empfehlung beschreibt einen idealtypischen Reha-Prozess, mit nun sieben statt wie bisher fünf Phasen (Bedarfserkennung, Zuständigkeitsklärung, Bedarfsermittlung und Bedarfsfeststellung, Teilhabeplanung, Leistungsentscheidung, Durchführung von Leistungen zur Teilhabe und Aktivitäten zum bzw. nach Ende einer Leistung zur Teilhabe).
Zur Realisierung eines einheitlichen und nahtlosen Rehabilitationsprozesses wollen die Rehabilitationsträger und Integrationsämter sicherstellen, dass auftretende Kooperations-, Zuständigkeits- und Finanzierungsfragen einvernehmlich und rasch geklärt werden und nicht zu Lasten der Menschen mit Behinderung gehen.

Hier finden Sie die gemeinsame Empfehlung:
https://www.bar-frankfurt.de/fileadmin/dateiliste/publikationen/gemeinsame-empfehlungen/downloads/GEReha-Prozess.pdf

 

Arbeit und Gesundheit: Generation 50+

Der neueste BKK Gesundheitsreport (Ende 2018 erschienen) widmet sich der Gesundheit der Beschäftigten in der Generation 50+. Ihr Anteil an der Gesamtzahl der Beschäftigten wird stetig größer. Interessant dabei ist, dass bis vor ein paar Jahren Beschäftigte im Alter jenseits der 50 Jahre eher als "ruhestandsnah" gesehen wurden. Derzeit werden sie verstärkt als „Best Ager“ mit Entwicklungspotential betrachtet. Daraus ergibt sich die Frage, wie alter(n)sgerechte Arbeit, genauso wie Prävention, Gesundheitsförderung und schließlich Übergang in den Ruhestand gestaltet werden können, um Arbeitsfähigkeit möglichst lange zu erhalten. Für den eiligen Leser eignen sich die Seiten 18-31. Bei 485 Seiten besteht ansonsten die Gefahr, dass Sie während des Lesens selbst zum Best Ager werden...

Diese interessante Lektüre finden Sie hier: https://www.bkk-dachverband.de/publikationen/bkk-gesundheitsreport.html

(EU) DSGVO - Was ist neu im Datenschutz?

Die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (AJS) hat auf vier Seiten einen kurzen und informativen Überblick über die Auswirkungen der (EU) Datenschutzgrundverordnung zusammen

gestellt. Grundlegende Fragen zum „neuen“ Datenschutz werden mit einfachen Worten beantwortet. So erhalten aber auch Fachkräfte der betrieblichen Sozialarbeit Auskunft u.a. über die Zulässigkeit einer neuen bzw. den Umgang mit einer bereits erteilten Einwilligung, Rechte der Betroffenen und Pflichten der datenverarbeitenden Stellen, sowie den Konsequenzen möglicher Rechtsverstöße.

https://www.ajs.nrw.de/wp-content/uploads/2018/09/AJS_Merkblatt_DSGVO_Juli_2018.pdf

Umgang mit möglichen Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung

Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen hat eine Broschüre herausgegeben, die zeigt, wie Fachkräfte mit einem möglichen Verdacht einer Kindeswohlgefährdung umgehen können. Im Mittelpunkt solcher Fälle stehen rechtliche Handlungspflichten und Möglichkeiten, die fachliche Einschätzung der Situation sowie die Wahrnehmung und Reflexion der eigenen Gefühle der Fachkräfte.

https://www.fruehehilfen.de/fileadmin/user_upload/fruehehilfen.de/pdf/Publikation-NZFH-Modul-9-mit-moeglichen-Hinweisen-auf-Kindeswohlgefaehrdung-umgehen.pdf

 

Weltsozialarbeitstag

Der "Internationale Tag der Sozialen Arbeit" (ITSA) oder auch "Weltsozialarbeitstag"(WSWD) genannt, findet in diesem Jahr am
19. März mit dem Thema "Für die Bedeutung menschlicher Beziehungen eintreten" statt. Es ist der wichtigste Tag im Jahr für die Profession der Sozialen Arbeit, welcher seit 2003 von der "INTERNATIONAL FEDERATION OF SOCIAL WORKERS" (IFSW) initiiert wird und inzwischen von der UNO anerkannt ist. Mit unterschiedlichsten Aktionen und Veranstaltungen soll an diesem Tag auf die Tätigkeiten, die unterschiedlichen Handlungsfelder und die Belange der Sozialen Arbeit aufmerksam gemacht werden. In diesem Jahr konzentriert sich einerseits das diesjährige Thema der sozialen Beziehungen auf die in der Profession tätigen, andererseits aber auch auf die Gesellschaft im Allgemeinen und mit den Chancen und Folgen der Kommunikation in der Sozialen Arbeit.

www.dbsh.de

Fortbildung "Update: Suchtstörungen"

Das Seminar Update Suchtstörungen war ein voller Erfolg. In den Räumen der RheinEnergie, Köln fand am 20.02.2019 ein eintägiges Seminar mit 22 Teilnehmenden aus X verschiedenen Bundesländern (Schleswig Holstein, NRW, Hessen, Sachsen, Baden Württemberg, Bayern) statt.

10. bundesweite Aktionswoche für Kinder aus Suchtfamilien

Die zehnte bundesweite Aktionswoche für Kinder aus Suchtfamilien ging am 16.02.2019 zu Ende. Lesen Sie hier einen Bericht.

Aktionswoche für Kinder aus Suchtfamilien (10. - 16. Februar 2019)

In dieser Woche findet die zehnte bundesweite Aktionswoche für Kinder aus Suchtfamilien statt. Hier finden Sie die Pressemitteilung mit Statements von
Prof. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes
Henning Mielke, Geschäftsstelle NACOA Deutschland - Interessenvertretung für Kinder aus Suchtfamilien e.v.

Alle Informationen zu den 120 Veranstaltungen in 60 deutschen Kommunen finden  Sie unter www.coa-aktionswoche.de

Aktuelle Stellungnahme der DVfR zur Umsetzung des BTHG

Die Bedarfsermittlung für einen Rehabilitationsantrag hat vollständig und umfassend zu erfolgen, wobei der DVfR es allerdings für vertretbar hält, dass die Bedarfsermittlung im Falle eines rasch zu entscheidenden Rehabilitationsantrages sequentiell, fokussiert und vorläufig eroflgen kann. Näheres hier.

Eine angemessene Berücksichtigung der Komorbidität, der Behandlungsbedarfe und der Gesundheitssorge erscheint bei der Bedarfsermittlung notwendig, damit die Ziele des SGB IX erreicht werden können. Interessant in der Anlage (letzte Seite) ist der Hinweis auf die Gesundheitssorge in der ICF, die ausdrücklich im Bereich der Selbstversorgung verortet. Im Wesentlichen finden sich die relevanten Aktivitätsbereiche unter d 570 "Auf seine Gesundheit achten". Zudem finden sich ab S. 5 interessante Hinweise zur Gesundheitssorge in der Eingliederungshilfe, insbesondere Hinweise zur Sorge um Gesundheit, deren Erhaltung und Krankheitsbewältigung. Näheres hier.