Frisches

Frische Meldungen

Social Media Feed

Gutachten des unabhängigen Wissenschaftlichen Beirats: „Bedingungsloses Grundeinkommen“

Der Wissenschaftliche Beirat hat sein Gutachten „Bedingungsloses Grundeinkommen“ vorgelegt. Darin untersucht er die in der Öffentlichkeit diskutierten Vorschläge aus ökonomischer und rechtlicher Sicht.

Link: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Ministerium/2021-09-15-gutachten-wissenschaftlicher-beirat.html?cms_pk_kwd=15.09.2021_Gutachten+des+unabh%C3%A4ngigen+Wissenschaftlichen+Beirats+Bedingungsloses+Grundeinkommen+&cms_pk_campaign=Newsletter-15.09.2021

WSI: Wer profitiert von 12 Euro Mindestlohn? - Neue Studie zeigt die 50 Berufe mit der stärksten Wirkung

Interessanter Überblick, da wenig überraschend sein dürfte, dass es vor allem Frauen in befristeten Teilzeitbeschäftigungen helfen dürfte. Aber auch die regionale Verteilung, die Berufsfelder und das Qualifikationsniveau spielen eine Rolle. Für uns als Bundesfachverband Betriebliche Soziale Arbeit (www.bbs-ev.de) eine gute Grundlage.
Link: https://www.wsi.de/de/pressemitteilungen-15991-wer-profitiert-von-12-euro-mindestlohn-neue-studie-zeigt-die-50-berufe-35515.htm

Interkulturelle Betriebliche Soziale Arbeit

Die Fachkräfte Betriebliche Soziale Arbeit (BSA) beraten viele Menschen in Organisationen mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Im Dezember 2020 waren rund 20,74 Millionen deutsche Staatsangehörige sowie rund 3,13 Millionen Menschen mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigt (vgl. Drucksache 19/32265).
Interessant ist für die BSA die Frage, wie sich die Vollzeitbeschäftigten im unteren Entgeltbereich verteilen. Dies waren rund 2,94 Millionen Vollzeitbeschäftigte mit einer deutschen Staatsangehörigkeit (Anteil von 15,9 Prozent an allen deutschen sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten) und rund 1,06 Millionen Vollzeitbeschäftigte mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit (36,9 Prozent).

Aus diesem Grund gilt interkulturelle Expertise als ein Erfolgsbaustein der BSA.
Link: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/322/1932265.pdf

Umfang der Beschäftigten im Niedriglohnbereich

In der eigenen Organisation kennen die Fachkräfte der Betrieblichen Sozialen Arbeit (BSA) dieses Thema gut. Aber interessant ist auch ein bundesweiter Überblick. Der liegt nun Dank der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit für das Jahr 2020 nun vor. Demnach haben rund vier Millionen sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte ein mittleres Bruttomonatsentgelt im unteren Entgeltbereich (bis 2.284 Euro) erzielt. Dies entspricht fast einem Fünftel (18,7 Prozent) an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Im Dezember 2020 gab es insgesamt rund sieben Millionen geringfügig Beschäftigt, davon waren rund vier Millionen ausschließlich geringfügig tätig und knapp drei Millionen im Nebenjob geringfügig beschäftigt (vgl. Drucksache 19/32223).

Kein Wunder, dass das Thema Schulden eine große Rolle in der Sozialberatung der BSA spielt.

Link: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/322/1932223.pdf.

Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

Der neue Entwurf der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) wurde am 21. April 2021 veröffentlicht.


Wie in vielen regionalen Treffen im Bereich der Betrieblichen Sozialen Arbeit diskutiert, wurden große kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie Kreditinstitute und Versicherungen Im Jahr 2017 zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD) verpflichtet. Die Lücken bei der Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen sollen durch die Überarbeitung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (vormals nichtfinanzielle Berichterstattung) geschlossen werden. So stellt sich für uns als bbs e.V. die Aufgabe, Vorschläge zu erarbeiten, wie die BSA zur Standardisierung und Qualität der Berichterstattung in Bezug auf die sozialen Belange beitragen kann. Die EU-Richtlinie ist zum 1. Dezember 2022 von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen, das nationale Gesetz wird für Unternehmen für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, anzuwenden sein.

Gutachten des unabhängigen Wissenschaftlichen Beirats: „Bedingungsloses Grundeinkommen“

Bundesministerium der Finanzen

Sozialbericht 2021

Der lesenswerte Sozialbericht ist gerade erschienen. Neben den aktuellen Maßnahmen der Bundesregierung zur Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie finden Sie im vierten Kapitel Hinweise zum Thema Arbeitsschutz, Werkverträge und Leiharbeit und wie der Staat Rahmenbedingungen für gesunde, sichere und menschengerecht gestaltete Arbeitsbedingungen gestaltet. Eine Fundgrube für die Berichte und Argumentationen in der Betrieblichen Sozialen Arbeit...

LAG München: Rückholrecht aus dem Homeoffice

Projekt Rechtsinformationsstelle Digitale Hochschule NRW
Leitung Prof. Hoeren, Uni Münster

Pflege findet meist zu Hause statt

statista

Stellenbesetzungen in der Corona-Krise: Mehr Arbeitslose pro offene Stelle, weniger Besetzungsschwierigkeiten

IAB

Zahl der Arbeitsstunden im zweiten Quartal im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen

IAB

Mindestrente: Absicherung gegen Altersarmut und notwendiger Baustein für weitere Reformen

diw aktuell

Elterngeld: Diese neuen Regeln gelten ab 1. September

RND

Wer von zwölf Euro Mindestlohn profitieren würde

Spiegel

Inklusion im Bereich der BSA: Ford als Beispiel für einen kollaborierenden Roboter für den Einsatz von "leistungsgewandelten" Mitarbeitenden

Pressemeldung LVR

In der Betrieblichen Sozialen Arbeit erleben wir es oft. Ein leistungsstarkes Mitglied der Organisation erkrankt, verunfallt oder erlebt andere Beeinträchtigungen. Mit den Mitteln der Ausgleichsabgabe des LVR-Inklusionsamt kann es gelingen, passgenaue Arbeitsplätze zu gestalten, die diese Beeinträchtigungen berücksichtigen und trotzdem betriebswirtschaftlich sinnvoll sind.

Hier ein kurzes Video, dass das vom LVR mit 372.000 Euro geförderte Modellprojekt zeigt.
https://players.brightcove.net/5793224005001/default_default/index.html?videoId=6267313676001

Das Ziel war es, den Roboter dergestalt in eine Fertigung einzubauen, dass ein Mensch mit Schwerbehinderung sich einen Arbeitsplatz mit einem Roboter teilt. Roboter werden seit vielen Jahrzehnten in der Automobilindustrie eingesetzt, allerdings zumeist hinter Schutzvorrichtungen oder als autonome Fahrroboter, die Materialien transportieren. In diesem Fall bestand die Herausforderung darin, den Arbeitsplatz so zu gestalten, dass sowohl die Voraussetzungen der taktgebundenen Fertigung, die Anforderungen der Arbeitssicherheit als auch die barrierefreie Gestaltung des Arbeitsplatzes berücksichtigt sind.

Der Kobot setzt gemeinsam mit einem Mensch Magnetspulen in einen Öler ein, nimmt diese anschließend auf und presst sie in den Stirndeckel des Motorblocks. Diese Arbeit erfordert große Eindruckkräfte, die selbst für gesunde Arbeitende auf Dauer belastend sein können. Bei den menschlichen Partnern handelt es sich um Mitarbeitende mit Schulter- und Handgelenkproblemen. So konnte ein Arbeitsplatz für zwei Beschäftigte mit Schwerbehinderung geschaffen werden. Das Besondere ist die Konfiguration des Roboters: Er arbeitet mit dem Menschen interaktiv „Hand in Hand“ und ist nicht durch eine Schutzeinrichtung, wie zum Beispiel einen Maschinenschutzzaun, abgetrennt.